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RG, 06.11.1911 - Rep. I. 471/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Erfordert die Klage auf Anfechtung eines Beschlusses der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft den Nachweis eines besonderen rechtlichen Interesses des Aktionärs an der Anfechtung? 2. Kann eine Aktiengesellschaft bei Erhöhung ihres Grundkapitals zum Zwecke der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauzinsen für junge Aktien.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 77, 255
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63
Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung
Ein Gesellschafter, der einen Gesellschafterbeschluß anficht, braucht darum kein besonderes Rechtsschutzinteresse darzutun (RGZ 77, 255, 257; 145, 336, 338; 146, 385, 395; BGH WM 1964, 1188, 1191). - BGH, 19.12.1977 - II ZR 136/76
Stimmrechtsbeschränkung durch Satzungsänderung
Wenn diese Möglichkeit ausgeschlossen oder eingeschränkt sein soll, so muß es sich, wie etwa nach § 237 Abs. 1 Satz 2 AktG (Zwangseinziehung), deutlich aus dem Gesetz ergeben (RGZ 77, 255, 259; 68, 235, 240). - BGH, 17.09.1964 - II ZR 136/62